Codziennie do Polski jedzie kilkadziesiąt, jak nie kilkaset autolawet (do 3.5t) z autami z Niemiec. Z przyczepami.orys pisze:No ale powiedzy sobie szczerze - to nie jest ten przypadek, prawda?highend pisze:Jest dużo racji w tym co piszesz. Jednak nikt nie zabroni mi jechać własną autolawetą + lawetą po 2 samochody i je sobie kupić korzystając z prawa jakie daje mi WE561/2006 gdzie do 7.5t nie muszę posiadać tachografu....
Wątpię by 90% z nich miało zamontowany tachograf.
Takie realia.
Dostałem dzisiaj odpowiedź z niemieckiego BAG, którą zacytuję tutaj w całości. Pytanie było czy mogę jechać zestawem autolaweta + laweta (3.5t dmc + 2t dmc) kupić sobie dwa samochody i czy potrzebuję tacho. Cała odpowiedź po niemiecku poniżej:
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für Ihre Anfrage an das Bundesamt für Güterverkehr bedanke ich mich und teile diesbezüglich
Folgendes mit:
Für Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung geeignet sind und deren zulässiges
Gesamtgewicht (zGG) einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, richten
sich die Lenk- und Ruhezeiten und damit auch die Benutzung von Kontrollgeräten nach der
Verordnung (EG) Nr. 561/2006, der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 sowie der Verordnung
(EU) Nr. 165/2014.
Die VO (EG) Nr. 561/2006 gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar. Sie betrifft Kraftfahrer im
Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr, die Kraftfahrzeuge lenken, die zur
Güterbeförderung geeignet sind und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger
oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt.
Ausnahmebestimmungen zu diesen Regelungen befinden sich in Artikel 3 VO (EG) Nr.
561/2006 sowie in den §§ 1 und 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV).
Eine Ausnahme für nichtgewerbliche Fahrten (Fahrten für private Zwecke) besteht gem. Art. 3
Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006.
Unter diese Ausnahme fallen Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse (zHM) von nicht
mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden.
Ein Fahrzeugeinsatz erfolgt nichtgewerblich, wenn keine Absicht der Gewinnerzielung
besteht.
Fahrten, die im zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang mit gewerblichen
Güterbeförderungen durchgeführt werden, erfüllen in der Regel die Voraussetzungen nicht.
Beispiele, in denen die Ausnahme greift, sind ein privater Umzug, der häusliche
Wocheneinkauf, private Anschaffungen von großen Haushaltsgegenständen (Möbel,
Waschmaschine o.ä.).
Ihren Angaben zufolge haben Sie in Deutschland zwei PKW für Ihren privaten Gebrauch
gekauft. Diese möchten Sie mit einem Autotransporter (3,5 t) und einem Anhänger (2 t)
transportieren. Der Fahrzeugeinsatz fällt nur dann unter die Ausnahme, wenn er
nichtgewerblich ist, also keine Absicht der Gewinnerzielung vorliegt. Sollte dies der Fall sein,
wäre die Ausnahme anwendbar und Sie wären von der Pflicht zur Einhaltung und
Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten befreit. Tageskontrollblätter oder
Kontrollgeräte/Tachographen müssten nicht benutzt werden.
Ich hoffe, mit dieser Auskunft Ihre Anfrage beantwortet zu haben. Für Rückfragen stehe ich
gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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Dziękuję, dobranoc